By Eliza Popova
Die NGO forderte strafrechtliche Verfolgung gegen die Verwaltung der Gasgesellschaft, aber das Gericht erkannte die mangelnde Gründe für solche Maßnahmen an. "Um die Beschwerde von Person 3 (Cyril Yakovets - Ed. OB. OBOZ) von 25. 01. 2025 auf die Beschluss des Untätigkeitsgerichts zu verweigern.
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