Die Advocate Association von Bachinsky and Partners sprach über Fälle, in denen solche Männer in Dienst gestellt werden konnten. Nach Artikel 23 des Gesetzes der Ukraine "über Mobilisierungstraining und Mobilisierung" haben Personen mit Behinderungen eine Verschiebung der Wehrpflicht. "Die Behindertengruppe gibt den Artikel nicht an, und daher unterliegt die Behinderte der dritten Gruppe im Jahr 2024 nicht der Mobilisierung", heißt es in der Erklärung.
Nach der ukrainischen Gesetzgebung ist die Mobilisierung von Menschen mit Behinderungen I, II, III -Gruppen nur auf eigene Forderung möglich. Ja, sie können sich den Streitkräften freiwillig unter Vertrag anschließen. Personen, die nach dem 24. Februar 2022 eine Behinderung der Gruppe II oder III errichteten, müssen eine re -medizinische Kommission unterzogen werden. Dies gilt jedoch nicht für diese: Einige Menschen mit Behinderungen müssen zu unterbinden.
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