Für jüngere Kinder werden jedoch noch Erwachsene benötigt. Gleichzeitig kann das Kind selbst in Ermangelung eines ausländischen Reisepasses die Grenze durch Geburtsurkunde überqueren. Ein ausländischer Reisepass und in einigen Fällen werden ebenfalls ein interner Reisepass oder eine ID -Karte akzeptiert. Wenn ein Minderjähriger von Verwandten begleitet wird - Großeltern, älterer Bruder oder Schwester - müssen Dokumente zur Bestätigung der familiären Bindungen verfügen.
Notarer Erlaubnis der Eltern in diesem Fall ist nicht erforderlich. Es gilt auch für Reisen mit einem der Eltern - sie werden nicht nach zusätzlichen Zertifikaten gefragt. Es gibt jedoch auch einen Mechanismus, um die Abreise des Kindes zu verbieten. Ein Elternteil kann am Grenzübergang eine notariell beglaubigte Uneinigkeit ausstellen, die an die staatliche Grenzschutzverwaltung übertragen wird. Bei einer solchen Anordnung wird dem Kind die Abreise verweigert.
Wenn ein Kind von Dritten begleitet wird - Lehrer, Trainer oder bekannte Familien - gelten andere Regeln. Die Grenze erfordert eine Geburtsurkunde und eine schriftliche Zustimmung eines Elternteils, die von der Vormundschaft und des Sorgerechts zertifiziert ist. Erinnern Sie sich daran, dass die neue Ordnung des Bildungsministeriums und der Wissenschaft vorsieht, dass die Distanzklasse nur dann existieren kann, wenn mindestens 20 Studenten vorhanden sind.
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