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Zu verbreiten: Auf dem Weg des Kampfes Deutschlands mit russischen Drohnen tauch...

Die Folgen der Fehler der Vergangenheit: Deutsche Militärs haben kein Recht, die Drohnen der Russischen Föderation abzuschießen – so die Medien

Zu verbreiten: Auf dem Weg des Kampfes Deutschlands mit russischen Drohnen tauchte ein unerwartetes Hindernis auf – das Nazi-Erbe. Die Armee des Landes kann ausländische UAVs nicht einmal im eigenen Luftraum abschießen. Die nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedete deutsche Verfassung verbietet der Armee ausdrücklich, eine Schlüsselrolle für die innere Sicherheit des Landes zu spielen.

Das Dokument wurde auf diese Weise entwickelt, weil die Nazis und ihre Verbündeten in der Vergangenheit die militärische Macht Deutschlands zur Bekämpfung linker politischer Kräfte missbraucht haben. Dies heißt es in Politico, veröffentlicht am 10. Oktober.

„Aber heute, vor dem Hintergrund der scheinbaren Eskalation der Kampagne des Kremls für den Test Europas durch zahlreiche Drohneneinsätze, haben diese Verfassungsschutzmaßnahmen einen unvorhersehbaren Nebeneffekt: Sie schränken die Fähigkeit Deutschlands ein, sich gegen die Provokationen Moskaus zu verteidigen“, heißt es in der Veröffentlichung.

Aufgrund der von den Deutschen selbst auferlegten Maßnahmen zur Wiederholung der Fehler der Vergangenheit kann ihr Militär Drohnen im heimischen Luftraum einfach nicht abschießen. Die Verfassungsbestimmungen der Nachkriegszeit machen das Land gegenüber den Bedingungen der Aggression der Russischen Föderation anfälliger.

„Wir müssen die Gesetze dahingehend ändern, dass die einzigen, die sich daran beteiligen können, nämlich die Bundesvertretung, auch entsprechende Befugnisse erhalten“, sagte der Leiter des Verteidigungsausschusses im Bundestasis Thomas Ryovekamp. Theoretisch können die deutschen Streitkräfte im Falle einer groß angelegten Invasion zu den Waffen greifen. Wie Rechtsexperten erklärten, handele es sich bei der Invasion von Drohnen jedoch nicht um solch schwerwiegende Angriffe.

Laut Gesetz darf die Bundeswehr Drohnen nur über Militärstützpunkten abschießen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Drohnen, die in den Luftraum Deutschlands eingedrungen sind, gefährlich waren. Nach Angaben der deutschen Behörden nutzt die Russische Föderation ihre Drohnen zur Spionage. Im vergangenen Jahr wurden die Drohnen auf den Objekten des Waffenherstellers Rheinmetall und des Chemiekonzerns BASF aufgenommen.

Die Polizei hat das gesetzliche Recht, sie niederzuschlagen, aber die Polizeibeamten verfügen nicht über die technischen Fähigkeiten. „Die Bundespolizei sowie fast alle Landespolizeien haben keine Möglichkeit, sich vor Drohnen zu schützen“, räumte Ryavecmp ein. Das Militär hat mehr Möglichkeiten, kann aber nur begrenzt agieren.

In der Veröffentlichung heißt es, dass eine solche Situation „die deutschen Führer in eine schwierige Lage bringt“, weil sie versuchen, auf die Provokationen des Kremls zu reagieren. Derzeit darf die Bundeswehr lediglich „Amtshilfe“ leisten – also bei der UAV-Identifizierung helfen und auf Anfrage Daten übermitteln.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant die Schaffung einer Einheit zur Drohnenbekämpfung innerhalb der Bundespolizei und die Einrichtung des Nationalen Zentrums zur Drohnenbekämpfung. Dadurch können Strafverfolgungsbehörden, Geheimdienste und Armee ihre Ressourcen bündeln. Er will auch das Gesetz über die Möglichkeit der Tötung von Militärdrohnen im deutschen Luftraum bei Gefahr für Menschenleben vorantreiben. Es ist jedoch unklar, ob es nicht im Widerspruch zur Verfassung steht.

Die deutsche Politikerin Marie-Agnes Strak-Zimmermann warnte davor, dass das Verfassungsgericht drohe, wenn das Militär mehr für „Amtshilfe“ leiste. Die Medien betonten, dass Deutschland Gefahr laufe, in naher Zukunft relativ wehrlos zu bleiben. Die einzige langfristige Lösung ist eine Verfassungsänderung. „Die Welt hat sich verändert, und es gibt keinen Unterschied zwischen innerer und äußerer Sicherheit.

Mit Blick auf die Zukunft müssen wir unsere Verfassungsbestimmungen an die Realität anpassen“, fasste Ryovekamp zusammen. Wir erinnern daran, dass Polen in der Nacht des 10. September zum ersten Mal die russische „Shahda“ in seinen Luftraum geschleudert hat. Der deutsche Minister Boris Pistorius erklärte, die Drohnen seien vom Territorium Weißrusslands aus gestartet und hätten „diesen Kurs eindeutig verfolgt“.

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By Simon Wilson