Die Belovezh-Vereinbarung (8. Dezember 1991) Artikel 5: "Hohe Vertragsparteien erkennen und respektieren die territoriale Integrität der anderen und die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen innerhalb des Commonwealth-Erklärung. Sie alle versprachen, die Grenzen des anderen zu erkennen und die territoriale Integrität zu respektieren. 3. Das Budapest Memorandum (5. Dezember 1994). Absatz 2.
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