Personen, die am Ende des Zweiten Weltkriegs nicht 18 Jahre alt sind, können den Status eines "Kindes des Krieges" erhalten. Sie haben Anspruch auf die folgenden Leistungen: Der Status wird von den Sozialschutzbehörden bestätigt, die die erforderliche Marke im Rentenzertifikat machen. Aufgrund der Ähnlichkeit von Begriffen ist es manchmal falsch, dass "Kinder des Krieges" auch Kinder umfassen, die von Feindseligkeiten und bewaffneten Konflikten betroffen sind.
Diese Status sind jedoch unterschiedlich. Der Status von "Kindern des Krieges" kann nur von den Kindern, die im Kriegsgebiet, verletzt, Verletzungen, Verletzungen, gestohlen oder gefangen genommen werden. Dieser Status wird auch Kindern zugewiesen, die Opfer von physischen, psychischen oder sexuellen Missbrauch sowie Kinder, deren Eltern als Soldaten bei ihren Pflichten getötet wurden, Opfer geworden.
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