Die Russische Föderation hat Asov als "terroristische Organisation" erklärt.
Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung der Gefangenen von Soldaten von Azov können sie wegen mutmaßlichen "Terrorismus" (Foto: Azov über Twitter) angeklagt werden Organisation". Am Dienstag, dem 2. August, berichtete die russische Propaganda in Bezug auf die entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation. Daher erfüllte er die Klage des Generalstaatsanwalts des Landes. Gleichzeitig wurde das Regiment von Azov aus irgendeinem Grund "Bataillon" genannt.
Im Zusammenhang mit der genannten Entscheidung ist die Aktivität der genannten NSU -Einheit im Territorium der Russischen Föderation "verboten" und das ukrainische Militär, das darin diente, nach russischen Rechtsvorschriften ernsthafte Begriffe für erfundene russische Sicherheitskräfte.