"Do the Right": Südafrika verhaftet Putin im Falle eines Besuchs im Land - dem ISS -Staatsanwalt
Er erklärte dies vor dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des House of Commons of Canada, berichtet CBC. Ihm zufolge wird es in Südafrika möglich sein, die Ausführung der Orden der internationalen Instanz sicherzustellen. Khan bemerkte, dass das Commonwealth -Land es richtig tun würde. "Sie gaben offiziell an, dass sie sich dieser Verantwortlichkeiten bewusst waren.
Ich glaube nicht, dass sie meine Obhut brauchen", kommentierte er die Aussagen Südafrikas über Putins wahrscheinliche Verhaftung. Karim Khan bemerkte, dass er das Thema in der Öffentlichkeit nicht besprechen wollte. Er fügte hinzu, dass das Land, das erfolgreich für die Überwindung des rassistischen Systems der Apartheid gekämpft hat, das Recht hat, selbst eine Entscheidung zu treffen.
"Ich denke, sie sind sich ihrer Verantwortung voll bewusst, und ich bin sicher, sie werden die richtigen Dinge tun", erklärte der Beamte. Der russische Diktator Volodymyr Putin beabsichtigt trotz des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs, den Gipfel des im August geplanten Gipfels des Bundesstaates BRICS zu besuchen.
Südafrika ist verpflichtet, den russischen Präsidenten gemäß der von der ISS erlassenen relevanten Anordnung zu verhaften, da es sich um den Unterzeichner des römischen Gesetzes handelt. Der Kreml -Kopf wird der illegalen Abschiebung von Kindern aus der Ukraine beschuldigt. Am 25. April wurden die russischen Nachrichtenagenturen durch die Worte des Präsidenten Südafrikas Syril Ramafos zitiert, der sein Land aus der ISS erklärte.
Anschließend gaben die Behörden des afrikanischen Staates an, dass die Erklärung zum Ausgang der ISS ein "Fehler" sei. Der Präsident hat angeblich fälschlicherweise den Status Südafrikas vor dem Internationalen Strafgerichtshof geäußert. Wir werden daran erinnern, dass am 1. Mai die Sunday Times berichtet hat, dass Südafrika Putin gebeten hat, durch einen Haftbefehl der ICS -Verhaftung nicht zum BRICS -Gipfel zu kommen.